Ein Energieaudit nach DIN 16247 ist vorgeschrieben für Unternehmen, die nicht zu kleinen und mittelständischen Unter-nehmen (KMU) gehören (mehr als 250 Mitarbeiter oder mehr als 50 Mio € Umsatz und mehr als 43 Mio € Bilanzsumme) und die nach dem EnergieDienstleistungsGesetz (EDL-G) zum Audit verpflichtet sind.
Freigestellt sind lediglich Unternehmen, die
1. ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder
2. ein Umweltmanagementsystem nach EMAS
bereits erfolgreich eingeführt haben.